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18.02.2004
 

Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für Pauschalreisen und vermittelte Einzelleistungen der TRAVEL VISION GmbH

Wann kommt ein Vertrag zwischen dir/Ihnen und TRAVEL VISION zustande?
Zahlungsbestimmungen
3.
Bearbeitungsgebühren
4.
Obligatorische Annullierungs- und Rückreiseversicherung
Annullationen und Umbuchungen
6.
Stellen einer Ersatzperson bei TRAVEL VISION - Pauschalreisen
7.
Falls wir einmal absagen müssen
8.
Preis- und Programmänderungen
9.
Unzufrieden während der Reise
Schadenersatzplicht und Haftung von TRAVEL VISION
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Informationen über Risikogebiete
Sicherstellung
Gerichtsstand
Sprachschulen und Gruppenreisen

1. Wann kommt ein Vertrag zwischen dir und TRAVEL VISION zustande?

Mit der Entgegennahme deiner elektronischen Buchung und unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dir und TRAVEL VISION zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei Reisearrangements von anderen Veranstaltern (z.B. FTI, SSR, Hotelplan, Reisebaumeister, Esco usw.) tritt TRAVEL VISION als Vermittler auf. Es gelten deshalb deren Vertragsbedingungen. Das Gleiche gilt bei Einzelleistungen (Mietwagen, Nurflüge usw.), die TRAVEL VISION nicht als Pauschalangebot offeriert, sondern die du dir selber zusammengestellt hast. Bei Pauschalreisen mit verschiedenen Saisons bestimmt das Abflugdatum den Preis.

2. Zahlungsbestimmungen

Du erhälst die Rechnung innert 5 Tage nach Buchung von TRAVEL VISION. Den Totalbetrag ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein innert 10 Tagen einzuzahlen.Zahlung mit der Kreditkarten Mastercard und Visa sind möglich. Jedoch wird eine Zusatzgebühr von Fr. 30.- pro Buchung erhoben.

3. Bearbeitungsgebühren

Zusätzlich zu den publizierten Preisen erheben wir bei Deiner online Buchung eine Auftragspauschale von Fr. 10.- pro Auftrag. Für Zusatzleistungen werden folgende Gebühren erhoben: a) Für Hotel, Mietwagen usw. ohne TRAVEL VISION-Flugreise: Fr. 30. pro Auftrag. b) Flug und Hotel als separate Buchung zu Städtereisen: Fr. 30.- pro Auftrag c) Kurzfristige Buchungen verursachen Kosten (Sonderkuriere, Expressgebühren). Dafür verrechnen wir: 3 und 2 Tage vor Abreise: Fr. 20.-pro Auftrag 1 Tag vor Abreise und am Abreisetag: Fr. 40.-pro Auftrag

4. Obligatorische Annulierungs- und Rückreiseversicherung

Diese Versicherung deckt in einem Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des/der Versicherten resp. von Reisepartnern oder Familienangehörigen) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und die Rückreisekosten. Die Bearbeitungsgebühren sind mitversichert. Die Versicherungspolice der Europäischen Reiseversicherung in deinen Reiseunterlagen enthält die genauen Bestimmungen. Es gelten folgende Prämiensätze:

Prämie Versicherungsbetrag Versicherungsdauer
Fr. 21.- Fr. 500.- bis 31 Tage
Fr. 42.- Fr. 1'500.- bis 92 Tage
Fr. 71.- Fr. 3'000.- 365 Tage
Fr. 129.- Fr. 10'000.- 365 Tage

Diese Prämiensätze gelten für Reisen mit TRAVEL VISION. Angaben über zusätzliche Versicherungsleistungen (z.B. Gepäckversicherung) erhältst Du in unserem Reisebüro.

5. Annullationen und Umbuchungen

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns eingeschrieben zugestellt oder durch dich persönlich in deiner Buchungsstelle vorgenommen wurden und wir im Besitz deiner Reiseunterlagen sind.

a) Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall Fr. 60.-- pro Person, höchstens aber Fr. 120.-- pro Auftrag zuzüglich evtl. Telefon- oder Faxspesen.

b) Musst du später als 22 Tage vor Reisebeginn deine Reise umbuchen oder annullieren, entstehen zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr folgende Kosten:
Flugpauschalreisen und Hotelbuchungen ohne TRAVEL VISION -Transport
21-15 Tage vor Abreise: 20% des Reisepreises
14-8 Tage vor Abreise: 40% des Reisepreises
7-0 Tage vor Abreise: 80% des Reisepreises Nichterscheinen oder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises

Mietwagen, Camper, Bus- und Bahnpässe
21-1 Tag vor Abreise: Kosten der entsprechenden Leistungsträger
Abreisetag, Nichterscheinen oder bei Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises

Bahnpauschalreisen
14-2 Tage vor Abreise: 30% des Reisepreises
1-0 Tage vor Abreise: 75% des Reisepreises
Nichterscheinenoder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises

Sonderflugtarife
21-1 Tag vor Abreise: 50% des Reisepreises, mindestens Fr. 200.--, maximal Fr. 350.-- pro Ticket. Am Tag der Abreise: 80% des Reisepreises

SKYBREAKER-Tarife
21-1 Tag vor Abreise bei Annullierung: 50% des Reisepreises, max. Fr. 200.-- pro Ticket. Bei Umbuchung: Fr. 50.-- pro Person, max. Fr. 100.-- pro Auftrag.
Am Tag der Abreise: 80% des Reisepreises
Offizielle Flugtarife
Es gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen gemäss den offiziellen IATA-Bestimmungen, welche du bei deiner Buchung erhälstst.

6. Stellen einer Ersatzperson bei Pauschalreisen

Falls du eine Pauschalreise nicht antreten kannst, kann eine Ersatzperson gestellt werden, die das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen von dir übernimmt. Die Ersatzperson muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können; insbesondere akzeptieren sie nicht immer eine Ersatzperson.
Die TRAVEL VISION -Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 60.-- pro Person/max. Fr. 120.-- pro Auftrag. Du haftest in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.

7. Falls wir einmal absagen müssen

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch TRAVEL VISION aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhältst du den einbezahlten Betrag rückerstattet.

8. Preis- und Programmänderungen

a) Preisänderungen In den folgenden Fällen kann TRAVEL VISION die ausgeschriebenen Preise abändern: Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer), Gebühren (z.B. Flughafentaxen) oder Wechselkursänderungen.

Die Preiserhöhungen werden jedoch höchstens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin vorgenommen. Wenn die Erhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Preises übersteigt, hast du das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Deine Mitteilung muss schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TRAVEL VISION eintreffen.

b) Programmänderungen
TRAVEL VISION behält sich in deinem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Fluggesellschaft usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Ûnderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir dich so rasch als möglich. Bist du mit einer Programmänderung nicht einverstanden, so hast du das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Deine Mitteilung muss schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TRAVEL VISION eintreffen.

Stellt TRAVEL VISION nach der Abreise fest, dass ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden kann, werden wir versuchen, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9. Unzufrieden während der Reise

Wir wollen, dass du zufrieden aus deinen Ferien zurückkehrst. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht deine Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehe bitte wie folgt vor:

a) Benachrichtige sofort die örtliche Vertretung des Leistungsträger und verlange unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlange von obigen Stellen eine schriftliche Bestätigung.

b) Sofern die Vertretung nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, kannst du selber für Abhilfe sorgen. Die dir entstehenden Kosten werden durch den Leistungsträger im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt. Du verlierst deine Rechte auf Schadenersatz (Artikel 10), falls du allfällige Mängel nicht wie oben beschrieben beanstandest. Nach Rückkehr von deiner Reise können wir nicht mehr auf deine Forderungen eintreten.

10. Schadenersatzpflicht und Haftung von TRAVEL VISION

Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung keine Abhilfe schaffen kann, vergütet der Leistungsträger dir in bar den Minderwert der erbrachten Leistung sowie deinen Mehraufwand. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die TRAVEL VISION oder der Leistungsträger keinen Einfluss hat, kannst du keinen Schadenersatz verlangen.
a) Personenschäden
TRAVEL VISION haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, der von TRAVEL VISION oder einem von TRAVEL VISION beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird. Bei Haftungsfällen, die bei Flug- oder anderen Transporten (Eisenbahn, Schiffs- oder Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summe beschränkt, die sich aus den internationalen Abkommen ergeben.
b) Andere Schäden
Werden andere Schäden von TRAVEL VISION oder einem von TRAVEL VISION beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal das Doppelte des einbezahlten Arrangementpreises.
c) Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von dir, unvorhersehbarer Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch TRAVEL VISION beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. TRAVEL VISION haftet nicht, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt weder durch TRAVEL VISION noch durch unsere Partner vorhergesehen noch abgewendet werden konnte.
d) Schadenersatzansprüche
Die Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr von der Reise schriftlich bei TRAVEL VISION geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.
e) Ombudsmann
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen TRAVEL VISION bzw. Vermittler kannst du den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa, Impfungen) bist du selbst verantwortlich. Für SchweizerInnen gelten oft andere Reisevorschriften als für Angehörige anderer Staaten. Bitte erkundige dich direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat.

12. Informationen über Risikogebiete

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch und www.dfae.admin.ch publiziert oder bei TRAVEL VISION resp. jedem guten Reisebüro erhältlich.

13. Sicherstellung

Die Mitglieder von TRAVEL VISION sind Teilnehmer am STAR (Swiss Travel Asociation of Retailers) und garantieren die Sicherstellung (Swiss Travel Security) der Kundengelder für Pauschalreisen.

14. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dir und TRAVEL VISION ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen TRAVEL VISION können nur an ihrem Hauptsitz in Bern angebracht werden.

15. Sprachschulen und Gruppenreisen

Für diese Reisen gelten separate Bedingungen, die dir bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden.

 

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