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Vertragsbestimmungen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für
Pauschalreisen und vermittelte Einzelleistungen der TRAVEL VISION
GmbH
1.
Wann kommt ein Vertrag zwischen dir und TRAVEL VISION zustande?
Mit der Entgegennahme deiner elektronischen Buchung
und unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dir und
TRAVEL VISION zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei Reisearrangements
von anderen Veranstaltern (z.B. FTI, SSR, Hotelplan, Reisebaumeister,
Esco usw.) tritt TRAVEL VISION als Vermittler auf. Es gelten deshalb
deren Vertragsbedingungen. Das Gleiche gilt bei Einzelleistungen
(Mietwagen, Nurflüge usw.), die TRAVEL VISION nicht als Pauschalangebot
offeriert, sondern die du dir selber zusammengestellt hast. Bei
Pauschalreisen mit verschiedenen Saisons bestimmt das Abflugdatum
den Preis.
2.
Zahlungsbestimmungen
Du erhälst die Rechnung innert 5 Tage nach Buchung
von TRAVEL VISION. Den Totalbetrag ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein
innert 10 Tagen einzuzahlen.Zahlung mit der Kreditkarten Mastercard
und Visa sind möglich. Jedoch wird eine Zusatzgebühr von
Fr. 30.- pro Buchung erhoben.
3.
Bearbeitungsgebühren
Zusätzlich zu den publizierten Preisen erheben
wir bei Deiner online Buchung eine Auftragspauschale von Fr. 10.-
pro Auftrag. Für Zusatzleistungen werden folgende Gebühren
erhoben: a) Für Hotel, Mietwagen usw. ohne TRAVEL VISION-Flugreise:
Fr. 30. pro Auftrag. b) Flug und Hotel als separate Buchung zu Städtereisen:
Fr. 30.- pro Auftrag c) Kurzfristige Buchungen verursachen Kosten
(Sonderkuriere, Expressgebühren). Dafür verrechnen wir:
3 und 2 Tage vor Abreise: Fr. 20.-pro Auftrag 1 Tag vor Abreise
und am Abreisetag: Fr. 40.-pro Auftrag
4.
Obligatorische Annulierungs- und Rückreiseversicherung
Diese Versicherung deckt in einem Härtefall (Krankheit,
Unfall oder Tod des/der Versicherten resp. von Reisepartnern oder
Familienangehörigen) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche
Bescheinigung) die Annullations- und die Rückreisekosten. Die
Bearbeitungsgebühren sind mitversichert. Die Versicherungspolice
der Europäischen Reiseversicherung in deinen Reiseunterlagen
enthält die genauen Bestimmungen. Es gelten folgende Prämiensätze:
| Prämie |
Versicherungsbetrag |
Versicherungsdauer |
| Fr. 21.- |
Fr. 500.- |
bis 31 Tage |
| Fr. 42.- |
Fr. 1'500.- |
bis 92 Tage |
| Fr. 71.- |
Fr. 3'000.- |
365 Tage |
| Fr. 129.- |
Fr. 10'000.- |
365 Tage |
Diese Prämiensätze gelten für Reisen
mit TRAVEL VISION. Angaben über zusätzliche Versicherungsleistungen
(z.B. Gepäckversicherung) erhältst Du in unserem Reisebüro.
5.
Annullationen und Umbuchungen
Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig,
wenn sie uns eingeschrieben zugestellt oder durch dich persönlich
in deiner Buchungsstelle vorgenommen wurden und wir im Besitz deiner
Reiseunterlagen sind.
a) Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem
Fall Fr. 60.-- pro Person, höchstens aber Fr. 120.-- pro Auftrag
zuzüglich evtl. Telefon- oder Faxspesen.
b) Musst du später als 22 Tage vor Reisebeginn
deine Reise umbuchen oder annullieren, entstehen zusätzlich
zu der Bearbeitungsgebühr folgende Kosten:
Flugpauschalreisen und Hotelbuchungen ohne TRAVEL VISION -Transport
21-15 Tage vor Abreise: 20% des Reisepreises
14-8 Tage vor Abreise: 40% des Reisepreises
7-0 Tage vor Abreise: 80% des Reisepreises Nichterscheinen oder
Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
Mietwagen, Camper, Bus- und Bahnpässe
21-1 Tag vor Abreise: Kosten der entsprechenden Leistungsträger
Abreisetag, Nichterscheinen oder bei Abbruch der Reise: 100% des
Reisepreises
Bahnpauschalreisen
14-2 Tage vor Abreise: 30% des Reisepreises
1-0 Tage vor Abreise: 75% des Reisepreises
Nichterscheinenoder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
Sonderflugtarife
21-1 Tag vor Abreise: 50% des Reisepreises, mindestens Fr. 200.--,
maximal Fr. 350.-- pro Ticket. Am Tag der Abreise: 80% des Reisepreises
SKYBREAKER-Tarife
21-1 Tag vor Abreise bei Annullierung: 50% des Reisepreises, max.
Fr. 200.-- pro Ticket. Bei Umbuchung: Fr. 50.-- pro Person, max.
Fr. 100.-- pro Auftrag.
Am Tag der Abreise: 80% des Reisepreises
Offizielle Flugtarife
Es gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen gemäss
den offiziellen IATA-Bestimmungen, welche du bei deiner Buchung
erhälstst.
6.
Stellen einer Ersatzperson bei Pauschalreisen
Falls du eine Pauschalreise nicht antreten kannst,
kann eine Ersatzperson gestellt werden, die das Reisearrangement
unter den gleichen Bedingungen von dir übernimmt. Die Ersatzperson
muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen ihrer
Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen
entgegenstehen. Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften
andere Bedingungen anwenden können; insbesondere akzeptieren
sie nicht immer eine Ersatzperson.
Die TRAVEL VISION -Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 60.--
pro Person/max. Fr. 120.-- pro Auftrag. Du haftest in jedem Fall
persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive
Gebühren.
7.
Falls wir einmal absagen müssen
Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks,
Katastrophen usw. kann eine Absage durch TRAVEL VISION aus Sicherheitsgründen
auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhältst
du den einbezahlten Betrag rückerstattet.
8.
Preis- und Programmänderungen
a) Preisänderungen In den folgenden Fällen
kann TRAVEL VISION die ausgeschriebenen Preise abändern: Nachträgliche
Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge),
neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B.
Mehrwertsteuer), Gebühren (z.B. Flughafentaxen) oder Wechselkursänderungen.
Die Preiserhöhungen werden jedoch höchstens
bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin vorgenommen. Wenn
die Erhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten
Preises übersteigt, hast du das Recht, kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten. Deine Mitteilung muss schriftlich innerhalb
von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TRAVEL VISION
eintreffen.
b) Programmänderungen
TRAVEL VISION behält sich in deinem Interesse vor, das Reiseprogramm
oder einzelne Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Fluggesellschaft
usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Bei Ûnderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir
dich so rasch als möglich. Bist du mit einer Programmänderung
nicht einverstanden, so hast du das Recht, kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten.
Deine Mitteilung muss schriftlich innerhalb von 5
Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TRAVEL VISION eintreffen.
Stellt TRAVEL VISION nach der Abreise fest, dass ein
erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden
kann, werden wir versuchen, eine gleichwertige Ersatzleistung zu
erbringen.
9.
Unzufrieden während der Reise
Wir wollen, dass du zufrieden aus deinen Ferien zurückkehrst.
Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten
objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht
deine Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder
der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen
Mangel behaftet, dann gehe bitte wie folgt vor:
a) Benachrichtige sofort die örtliche Vertretung
des Leistungsträger und verlange unverzügliche und unentgeltliche
Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlange von obigen
Stellen eine schriftliche Bestätigung.
b) Sofern die Vertretung nicht innert 48 Stunden eine
angemessene Lösung offeriert, kannst du selber für Abhilfe
sorgen. Die dir entstehenden Kosten werden durch den Leistungsträger
im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen
Beleg ersetzt. Du verlierst deine Rechte auf Schadenersatz (Artikel
10), falls du allfällige Mängel nicht wie oben beschrieben
beanstandest. Nach Rückkehr von deiner Reise können wir
nicht mehr auf deine Forderungen eintreten.
10.
Schadenersatzpflicht und Haftung von TRAVEL VISION
Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung
keine Abhilfe schaffen kann, vergütet der Leistungsträger
dir in bar den Minderwert der erbrachten Leistung sowie deinen Mehraufwand.
Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen,
Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse,
Streiks, Katastrophen usw.), auf die TRAVEL VISION oder der Leistungsträger
keinen Einfluss hat, kannst du keinen Schadenersatz verlangen.
a) Personenschäden
TRAVEL VISION haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod,
Körperverletzung oder Erkrankung, der von TRAVEL VISION oder
einem von TRAVEL VISION beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht
wird. Bei Haftungsfällen, die bei Flug- oder anderen Transporten
(Eisenbahn, Schiffs- oder Busunternehmen usw.) eintreten, sind die
Entschädigungsansprüche auf die Summe beschränkt,
die sich aus den internationalen Abkommen ergeben.
b) Andere Schäden
Werden andere Schäden von TRAVEL VISION oder einem von TRAVEL
VISION beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt
sich der Haftungsbetrag auf maximal das Doppelte des einbezahlten
Arrangementpreises.
c) Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden,
wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von dir, unvorhersehbarer
Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch TRAVEL
VISION beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. TRAVEL VISION
haftet nicht, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt weder durch
TRAVEL VISION noch durch unsere Partner vorhergesehen noch abgewendet
werden konnte.
d) Schadenersatzansprüche
Die Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr
von der Reise schriftlich bei TRAVEL VISION geltend gemacht werden.
Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.
e) Ombudsmann
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen TRAVEL VISION
bzw. Vermittler kannst du den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche
kontaktieren: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038
Zürich.
11.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass,
Visa, Impfungen) bist du selbst verantwortlich. Für SchweizerInnen
gelten oft andere Reisevorschriften als für Angehörige
anderer Staaten. Bitte erkundige dich direkt bei der Botschaft oder
dem Konsulat.
12.
Informationen über Risikogebiete
Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen
über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere
höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im
Internet unter www.eda.admin.ch
und www.dfae.admin.ch publiziert
oder bei TRAVEL VISION resp. jedem guten Reisebüro erhältlich.
13.
Sicherstellung
Die Mitglieder von TRAVEL VISION sind Teilnehmer am
STAR (Swiss Travel Asociation of Retailers) und garantieren die
Sicherstellung (Swiss Travel Security) der Kundengelder für
Pauschalreisen.
14.
Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dir und TRAVEL VISION
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen
TRAVEL VISION können nur an ihrem Hauptsitz in Bern angebracht
werden.
15.
Sprachschulen und Gruppenreisen
Für diese Reisen gelten separate Bedingungen,
die dir bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden.
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